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   VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11   

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VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11 (https://dejure.org/2011,45047)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.11.2011 - 3 A 320/11 (https://dejure.org/2011,45047)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. November 2011 - 3 A 320/11 (https://dejure.org/2011,45047)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10

    Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
    Am 3.3.2010 hat der Kläger gegen den Bescheid vom 3.2.2010 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD - entschieden wurde.

    Wegen der Einzelheiten der Begründungen und der vorgenommenen Ermessenserwägungen wird auf die Änderungsbescheide (Bl. 58-70 und 79-84 der Gerichtsakte 3 A 61/10 MD) verwiesen.

    Der Kläger hat durch Schriftsätze vom 11.4.2011 und 9.9.2011 die geänderten Bescheide in seine Klage 3 A 61/10 MD einbezogen.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Damit lagen der Abschlagsrechnung, die mit Bescheid vom 31.8.2011 dem Kläger als Teilleistung in Rechnung gestellt wurde, Ersatzvornahme-Arbeiten zugrunde, deren Rechtmäßigkeit vom Gericht in den Urteilen vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD und 3 A 62/10 MD - nicht bestätigt wurde.

    Die Kammer hat hierzu im Urteil 3 A 61/10 MD, S. 13 ausgeführt, die Androhung der Ersatzvornahme sei teilweise rechtmäßig, soweit sie sich auf die Vornahme von Sicherungsanordnungen im Sinne der Ziff. 1. und 2. beziehe; dies gelte jedoch.

    Der Beklagte hat auch ursprünglich selbst die Problematik erkannt (vgl. Bl. 8 Abs. 4 der Beiakte A zum Verfahren 3 A 61/10 MD im Bericht an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) und seine Entscheidung erst nach umfänglicher, teils kontroverser interner und externer (anwaltlicher) Beratung sowie ministerieller Erörterung abgeändert.

    Für das vorliegende Verfahren sind daher weitere Ausführungen entbehrlich, und es wird auf die Entscheidungsgründe der Urteile vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD und 3 A 62/10 MD - Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
    Gegen den Bescheid hat die Klägerseite am 11.3.2008 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD - entschieden wurde.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Dies hätte auch deshalb vom Beklagten berücksichtigt werden müssen, weil der Hauptbetriebsplan bereits am 31.8.2008 abgelaufen war (vgl. Urt. der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD -) und ein Betrieb bereits geraume Zeit und zum Zeitpunkt des Ergehens der Änderungsbescheide seit mehr als 2 Jahren nicht mehr i.S.v. § 52 Abs. 1 Satz 1 BBergG geführt wurde.

  • VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08

    Stilllegung der Tongrube Vehlitz

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
    Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben durch Beschluss vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD -.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
    Der Kläger hat außerdem am 11.4.2011 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Ziff. 4 b der Entscheidung vom 3.2.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 4.4.2011 nachgesucht (3 B 155/11 MD).

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
    Der Beschluss ist rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.8.2008 - 2 M 103/08 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

    Mit Beschlüssen vom 11.11.2011 hat das Verwaltungsgericht die Vollziehung der Duldungsanordnung (3 B 155/11 MD) und der Kostenheranziehung (3 B 321/11 MD) ausgesetzt und mit Urteilen selben Datums (3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD und 3 A 320/11 MD) die angefochtenen Bescheide wie folgt teilweise oder vollständig aufgehoben: Den Bescheid vom 03.02.2010 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 04.04.2011 und 08.08.2011 hinsichtlich der Ziffern 4 und 7 und zusätzlich hinsichtlich der Ziff. 6, soweit sich die angedrohte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 bezieht (3 A 61/10 MD), den "Bescheid" vom 25.02.2010, soweit sich die festgesetzte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 des Bescheides des Beklagten vom 03.02.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 04.04.2011 bezieht (3 A 62/10 MD), und den Kostenbescheid vom 31.08.2011 vollständig (3 A 320/11 MD).

    Ebenfalls auf Antrag des Beklagten hat er mit Beschluss selben Datums auch die Berufung gegen das Urteil im Verfahren 3 A 320/11 (Kostenanforderung) zugelassen (2 L 21/12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Mit Schriftsatz vom gleichen Tage hat er Klage gegen den vorgenannten Bescheid erhoben (AZ.: 3 A 320/11 MD).

    Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung der Klage zum AZ.: 3 A 320/11 MD gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 31.8.2011 wiederhergestellt.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10

    Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung

    In seiner Klage 3 A 320/11 MD sowie seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes 3 B 321/11 MD wendet sich der Kläger gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Verfügung des Beklagten vom 31.8.2011, mit dem ihm eine Teil-Kostenerstattung der Ersatzvornahmearbeiten auferlegt worden ist.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte

    In seiner Klage 3 A 320/11 MD sowie seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes 3 B 321/11 MD wendet sich der Antragsteller gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Verfügung des Antragsgegners vom 31.8.2011, mit dem ihm eine Teil-Kostenerstattung der Ersatzvornahmearbeiten auferlegt worden ist.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Hiergegen richtete sich der Antragsteller mit einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner gleichzeitig erhobenen Klage (AZ.: 3 B 22/11; 3 A 320/11).
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 382/09

    Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei Schadensersatzansprüchen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 53/08 MD, 3 B 126/08 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD Bezug genommen.
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
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